Beamtenrecht: Nur weil Steinmeier gehen musste, muss nicht auch ein Referent gehen

18-FEB-10

Das Ausscheiden des ehemaligen Bundesaußenministers Frank-Walter Steinmeier aus dem Auswärtigen Amt nach der letzten Bundestagswahl darf nicht automatisch dazu führen, dass auch ein Beamter, der als Referent in seinem Stab in der Koordinierung und Bewältigung der Aufgaben des ehemaligen Ministers und Vizekanzlers beschäftigt war, an seinen alten Arbeitsplatz (dem Bundeskriminalamt) von Berlin nach Wiesbaden zurückversetzt wird. Ist das Aufgabengebiet auch für den neuen Außenminister (und ebenso Vizekanzler) Guido Westerwelle vorhanden, so muss der Beamte weiterhin dort beschäftigt werden. Das gelte umso mehr, wenn er seit acht Jahren in Berlin arbeitet und auch seine Ehefrau dort berufstätig ist. (VwG Berlin, 7 A 204/09)