Steuerberatung: Ohne Ausbildung keine Prüfungsteilnahme

18-DEC-09

Ein Mann, der ein Jurastudium begonnen, dort eine Vielzahl an Prüfungen absolviert und es schließlich abgebrochen hat, kann auch dann nicht zur Steuerberaterprüfung zugelassen werden, wenn er fast 30 Jahre lang in unterschiedlichen Funktionen als Geschäftsführer einer eigenen Firma und als Angestellter von Unternehmen und Verbänden auf dem Gebiet des Steuerrechts berufstätig war. Es fehlt die abgeschlossene kaufmännische (Berufs-)Ausbildung. Nach dem Steuerberatungsgesetz muss ein Bewerber für die Prüfung eine (kaufmännische) Ausbildung sowie eine mindestens 10-jährige Berufstätigkeit nachweisen. Dieses Gesetz verstoße nicht gegen das Grundrecht auf Berufsfreiheit, so der Bundesfinanzhof. (AZ: VII R 45/07)