Steuerliche Streitverfahren: Finanzgericht darf «Tatsachen» nicht vergessen

07-JAN-10

Einem Finanzgericht kann in einem steuerlichen Streitverfahren ein Verfahrensmangel vorgeworfen werden, wenn es bei seiner Entscheidung von einem Sachverhalt ausgeht, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten widerspricht, oder wenn das Gericht eine nach den Akten feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat. Kein Verfahrensmangel ist die fehlerhafte Würdigung des Vorbringens von Beteiligten. Rügen hiergegen treffen die Anwendung materiellen Rechts, die als solche nicht zur Zulassung der Revision führen. (Bundesfinanzhof, VI B 127/08)